Medienmitteilungen
Was sind Billaggebühren?
Wer die Bedeutung der folgenden drei Stichworte kennt, weiss schon fast alles über die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen. Haushalt / BetriebDie Empfangsgebühren werden pro Haushalt bezahlt, nicht etwa pro Gerät. Familien, Wohngemeinschaften oder Paare, die im selben Haushalt leben, bezahlen die Gebühren nur einmal. Betriebe bezahlen grundsätzlich pro Standort. Unter gewissen Voraussetzungen sind die Gebühren abhängig von der Anzahl der Geräte. GerätGemeint sind alle Geräte, mit denen es technisch möglich ist, Radio- und/oder TV-Programme zu empfangen. Neben Radio und TV fallen darunter auch multifunktionale Geräte (bspw. Computer oder Handy). Melde- und GebührenpflichtDie beiden Pflichten sind im Radio- und Fernsehgesetz geregelt. Es geht davon aus, dass sich die KonsumentInnen von sich aus bei Billag anmelden, wenn sie ein betriebsbereites Gerät haben.
Glasfaser bis ins Haus - Mit moderner Netzwerktechnologie gerüstet für die Zukunft
Als erster Netzbetreiber der Deutschschweiz hat die Stadtantennen AG Baar begonnen, ihre Infrastruktur sukzessive mit Glasfasern bis in die Gebäude zu modernisieren. Damit will die Stadtantennen AG als lokale Telekommunikationsunternehmung ihre gut verankerte Position in Baar stärken und weiter ausbauen. Bereits heute offeriert die Unternehmung als „Triple-Play“ Anbieter die Dienste Video, Voice und Daten und mit dem weiteren Ausbau der Infrastruktur werden auch alle künftigen Dienste über das Netz der Stadtantennen AG verfügbar sein.
